Quantcast
Channel: Kommentare zu: Heiraten in Thailand
Viewing all articles
Browse latest Browse all 5

Von: Wolfgang Pieper

$
0
0

Also,soviel Falschinformationen in einem Artikel !Betriff der Heirat in Thailand mit einem Ausländer und einem/r Thai.
Was die Botschaft “Vorschlägt”ist deren Sache,aber der Arbeitgeber der Botschaft ist das Außwärtige Amt.
Da kann man nachlesen,unter Heiraten im Ausland.:Maßgebend für eine Heirat im Ausland ist die Gesetzgebung des Landes wo die Ehe geschlossen werden soll.Jeder möchte doch vor der Heirat zum Ausländischem Standesamt gehen und und sich erkundigen,welche Papiere er Benötigt.
Für Thailand kann man das nachlesen,in Englisch,
http://www.dapo.go.th/English/servi/marry.htm
in Thai.: http://www.dapo.go.th
Im Gesetzestext steht das Sie als Ausländer einen Nachweis über Ihren Familienstand bringen müßen,von der Botschaft,einer Dienststelle oder einer anderen Staatlichen Organisation.
Das ist in Deutschland Ihre Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgeramt,die Sie auch für ein deutsches Standesamt Benötigen bei einer Eheschließung.
In dieser Bescheinigung ist Ihr Familienstand aufgeführt.
Diese Bescheinigung von einer Übergeordneten Dienststelle Beglaubigen lassen(Apostille)
In Thai übersetzen lassen von einem Vereidigten Übersetzer,von der Botsch.oder Konsulat Übersetzung beglaubigen lassen und Legalisieren lassen.
Damit hat ein deutscher eine Legalisierte Bescheinigung über seinen Familienstand für ein thailändisches Standesamt.
Kann auch keinen Passus in der Thaiesetzgebung finden,das sich ein thailändischer Staatsbürger vor einer Heirat in Thailand mit einem Ausländer sich vom Heimatstaat des Ausländers von diesem seine Ehefähigkeit bescheinigen lassen muß.

Nun kommen die ganz schlauen und werden Argumentieren,ohne Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft wird die Ehe von der Botschaft nicht anerkannt.Damit würde die Botschaft gegen Internationales Recht verstoßen und ihrem Arbeitgeber,das AA,schön in die Klemme bringen und über diese Hintertür deutsches Recht in Thailand über Thairecht stellen.

Dan stellt die Botschaft ebend kein Visum aus.Würde auch wieder ein schwerer Gesetzesverstoß sein.Visaerteilung erfolgt über das Ausländeramt am Heimatort,die Botschaft ist an die Weisung der Ausländerbehörde gebunden und hat das Visum zu erteilen.
Hierzu der §27 des AufenthG.
Grundsatz des Familiennachzug.: ….wird der Aufenthaltstitel,gemäß Artikel 6 des Grung.G erteilt und verlängert.

§ 28 Die Aufenthaltserlaubnis ist dem Ausländischen Ehegatten eines (gebürtigen)Deutschen,zu erteilen.
Habe Extra gebürtigen Deutschen geschrieben,da diesem auch nach langen Auslandaufenthalt mit seiner Ehefrau die Rückkehr nicht verweigert werden kann.Was bei einem eingebürgerten Ausländer aber geschehen kann.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 5

Latest Images

Trending Articles